PRIVATPRAXIS für ERGOTHERAPIE

 

 

Privatrezept (Private Krankenkassen)

Privatversicherte Patienten erhalten das Heilmittel Ergotherapie, entsprechend Ihrer Versicherungsverträge mit der PKK. Eine Verordnung erfolgt über den Arzt mit Privatrezept.

Vertragspartner sind der Patient und die Praxis Bianca Steinbauer. Als Patient rechnen Sie anschließend direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab.

Es ist ratsam, sich vorher mit der Versicherung in Verbindung zu setzen, um die erstattungsfähigen Leistungssätze und die Anzahl der abrechenbaren Therapieeinheiten sicherzustellen oder abzuklären.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie ergotherapeutische Leistung als Selbstzahler erhalten (z.B. wenn Sie einen Versicherungsvertrag ohne Ergotherapie haben, oder die Kassen keine weiteren Behandlungskosten mehr übernehmen wollen). Der Arzt stellt Ihnen hierzu ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ergotherapie ohne Rezept (d.h. ohne ärztliche Diagnose) ist derzeit gesetzlich noch nicht sicher geregelt.


Kassenrezept (gesetzliche Krankenkassen)

Ergotherapie über ein Rezept der gesetzlichen Krankenkassen kann nur in Kooperation mit der Ergotherapiepraxis Barbara Danner in Miesbach stehe ich Ihnen jedoch gerne mit meiner Person/Qualifikation zur Verfügung.

Sprechen Sie mich in diesem Fall bitte an. 


Ggf. kommen auch andere Kostenträger für Sie in Frage.