PRAXIS für HEILPÄDAGOGIK - Der Weg ins "nest"...
Finanzierung & Kostenträger
Grundsätzlich können heilpädagogische Leistungen auf unterschiedliche Weise abgerechnet werden.
Entsprechende Anträge zur Kostenübernahme müssen von den Eltern beim zuständigen Amt gestellt werden. Nach positiver Überprüfung erfolgt eine Genehmigung der Kostenübernahme für einen bestimmten Zeitraum.
Kostenträger
In der Regel ist der Bezirk Oberbayern oder das zuständige Jugendamt der Kostenträger mit folgender Zuständigkeitsaufteilung:
1. ambulante heilpädagogische Maßnahmen sowie Integrationsfachdienst
2. Hilfen zur Erziehung
3. Frühe Hilfen
KoKi (Koordinierte Kinderschutzstelle Landkreis Miesbach und Landkreis Bad Tölz)
4. Selbstzahlerleistung
Bitte sprechen Sie mich an, um im Vorfeld Ihren zuständigen Ansprechpartner zu ermitteln. Gerne bin ich Ihnen hierbei behilflich.
Was ist zu tun?
Nehmen Sie per Telefon oder Email Kontakt zu mir auf.
Wir vereinbaren einen ersten Beratungs- und Kennenlerntermin im "nest" oder bei Bedarf bei Ihnen Zuhause.
In Absprache mit Ihnen erstelle ich ggf. den notwendigen Begleitungs- und Entwicklungsplan (Förderplan) und unterstütze Sie gerne bei notwendigen Anträgen.
Es tut gut begleitet zu werden - Du und Dein Kind sind es wert!
Festgefahrene Situationen & Gedanken werden wieder an "Leichtigkeit" gewinnen können!
Alle Informationen werden vertraulich und unter Schweigepflicht behandelt!